Zur Wache 70Planung gemeinsam verstehen
Flurstück 647 · Flur 3 · Gemarkung Rehagen · B-Plan „An der Reheide“, 1. Änderung

Archiv · Archiv · 28.09.2026

Wie sich die Lage rund um das Grundstück seit dem Bebauungsplan verändert hat, was das für das Baufenster bedeutet und wie die beantragte und die hilfsweise angebotene Hauslage auf die Nachbarn, die Grünfläche und die Birke wirken.

Ortsbeirat Rehagen 30.09.2026 Bauausschuss 08.10.2026 Hauptausschuss 15.10.2026 Stand 27.09.2026
HeuteGrundlage: Lageplan, Vermessung 25.02.2025
Luftbild
Flurstück 646 (Grundstücksfläche)heutige Fahrbahn, ca. 5,5 m · Verlauf schematisch nach Luftbild private Grünfläche Mischgebiet MI 2 Baufenster Pflanzstreifen I (6 m) Gebäude Nachbarn
Heute · Luftbild vom 27.04.2025

Ein Baugrundstück an einer durchgehenden Straße

Flurstück 647 liegt an der Straße Zur Wache. Sie verbindet den Echsenring mit dem neuen Wohngebiet an der Rehagener Bahnhofstraße und ist nach Auskunft des Bauamts inzwischen gewidmet. Ringsum stehen Wohnhäuser. Auf 647 selbst stehen die große Birke und weitere Bäume an der Straße.

2.118 m²Grundstück
655 m²Mischgebiet MI 2
≈ 69 %private Grünfläche

Mit den Pfeiltasten oder durch Scrollen geht es Schritt für Schritt weiter. Über der Karte lassen sich die Luftbilder der einzelnen Jahre direkt wählen.

Vorher · Luftbild vom 24.05.2012

Kasernengelände ohne Straße

Das Luftbild zeigt die ehemalige Kaserne Rehagen-Mitte mit Gebäuden und Gehölz. Auch auf dem heutigen Flurstück 647 steht ein Gebäude. Eine Straße gibt es nicht. Auf dieser Lage baut der Bebauungsplan auf, dessen Begründung vom Mai 2013 stammt. Die Karte zeigt seine Festsetzungen: Die Planstraße Am Echsenring endet an der Westecke des heutigen Flurstücks 625. Vor dem heutigen 647 sieht der Plan Bauland und Grünfläche vor, keine Straße.

„… in den Bereichen des Überganges zu den nördlich gelegenen Brachflächen und südöstlich angrenzenden Gewerbeflächen Grünflächen mit Pflanzgebot als städtebauliche Zäsur bzw. als Schutzpflanzungen vorgesehen.“Begründung 2013, grünordnerische Festsetzungen

Karte: Festsetzungen des Plans von 2013, lagegenau über das Kataster gelegt. Gelb Planstraße, rosa Wohnbaufläche, braun Mischgebiet, grün Grünfläche, blau Baugrenze, gelbe Linie heutiges Flurstück 647.

Die Luftbilder 2012 bis 2016 stammen aus dem Esri-Archiv und liegen auf etwa ± 5 m genau; die Grundstücksgrenze ist darübergelegt.

2016 · Luftbild vom 28.03.2016

Plan in Kraft, Eidechsen umgesiedelt

Seit 24.03.2016 gilt der Bebauungsplan. Im Sommer 2016 wurden 451 Zauneidechsen in die rund 1,6 ha große Maßnahmefläche II umgesiedelt, gesichert per Baulast für 20 Jahre. Auf dem Luftbild stehen die alten Gebäude noch, eine Straße gibt es weiterhin nicht.

Die 1. Änderung 2018 unterscheidet in den Grünflächen den Pflanzstreifen I und die Maßnahmefläche II. Die Fläche II liegt nicht auf 647.

2019 · Luftbild vom 19.04.2019

Fläche geräumt, erste Häuser

Im April 2019 sind die alten Gebäude abgerissen, auf 625 entsteht das erste Wohnhaus. Eine ausgebaute Zufahrt zu 647 gibt es noch nicht. Im Oktober 2019 folgt der Bebauungsplan „Rehagener Bahnhofstraße“: Er schließt die Lücke zum Wohngebiet im Norden, auf der früheren Brache entstehen Häuser.

Heute · Erschließung

Erst die Straße macht das Grundstück nutzbar

Mit dem neuen Baugebiet wurde die Straße Zur Wache auf Flurstück 646 gebaut und am 22.10.2024 an die Gemeinde übertragen. Im Bebauungsplan An der Reheide ist sie nicht vorgesehen: Dort endet die Planstraße schon an der Westecke von 625, und wo heute die Straße liegt, setzt der Plan Bauland und Grünfläche fest. Erst sie erschließt 647 mit einer ausgebauten Zufahrt; im Luftbild von 2019 ist sie noch nicht vorhanden.

Die Planung von 2013 ging von einer Grundstücksspitze ohne eigene Straße neben einer Brache aus. Heute liegt es an einer durchgehenden Straße zwischen Wohnhäusern, und die Spitze des Baufensters zeigt auf diese Straße.

Ausschnitt Bebauungsplan Rehagener Bahnhofstraße: Planstraße G endet an der Plangrenze, Flurstück 646 als schmaler Streifen, 647 ohne Straßenfront
B-Plan „Rehagener Bahnhofstraße“ (2019), Ausschnitt: Die Planstraße G endet an der Plangrenze. 646 (blau) ist ein schmaler Streifen außerhalb dieses Plans, 647 (rot) hat keine Straßenfront.

Auch der Nachbarplan von 2019 sieht auf 646 weder Straße noch Bebauung vor und ändert an der Lage von 647 nichts. Die Straße wurde danach gebaut; der Übertragungsvertrag vom 22.10.2024 nennt dafür eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB.

Heute · Grünfläche und Artenschutz

Die Grünfläche an der Straße hat eine andere Lage bekommen

2013 sollte die Grünfläche das Baugebiet zur Brache und zum Gewerbe hin abschirmen. Auf 647 grenzt sie heute an die Straße und an Wohngärten. Für die Zauneidechsen setzt der Plan die Maßnahmefläche II fest, hinter dem Grundstück und abseits der Straße. Ein Grünstreifen direkt an der befahrenen Straße ist als Lebensraum wegen des Verkehrs eher ungünstig.

2016 wurden laut Begründung zur 1. Änderung 451 Zauneidechsen in das gesicherte Ersatzhabitat umgesiedelt. Dass einzelne Tiere aus dem angrenzenden Ersatzhabitat auf das seit Jahren ungenutzte Grundstück gelangt sind, ist nicht auszuschließen. Die festgelegten Artenschutzmaßnahmen werden umgesetzt. Die in der Beschlussvorlage genannten Schutzmaßnahmen nehmen wir als Bedingungen an.

Die Einfriedung wird kleintierdurchlässig.

2024 · Unser Blick als neue Nachbarn

Ein freies Grundstück in einem fertigen Wohngebiet

Als wir 2024 nach Rehagen kamen, wirkte das Wohngebiet fertig: Straßen gebaut, Häuser bewohnt, 647 die letzte freie Fläche an der Straße Zur Wache. Dass das Baufenster nur ein schmaler Keil ist, wussten wir. Warum das Grundstück so geschnitten ist, erschließt sich vor Ort heute niemandem, der die Geschichte nicht kennt.

Nach dem Plan von 2013 hätte 647 gar keine Straßenfront. Bebaubar wird es erst durch die Straße Zur Wache. Sie wurde abweichend vom Bebauungsplan gebaut (der Übertragungsvertrag vom 22.10.2024 nennt dafür eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB) und liegt zu einem Teil auf festgesetzter Grünfläche, zum anderen auf festgesetztem Bauland.

≈ 370 m²festgesetzte Grünfläche, heute Straße
rund 82 m²Grünfläche, die unser Haus beansprucht
88 m²Ersatzgrün, das wir dafür schaffen

Schon vor dem Kauf haben wir mit dem Bauamt besprochen, dass das Haus vom Baufenster abweichen müsste. Am 02.12.2024 schrieb uns das Bauamt, die Gemeinde würde einer Abweichung bei der Flächeneinteilung zustimmen, und empfahl Ersatzgrün. Das war eine grobe Voranfrage, keine geprüfte Planung und keine verbindliche Zusage – aber sie hat uns bestärkt, dass sich gemeinsam ein Weg finden lässt. Das empfohlene Ersatzgrün ist Teil unseres Antrags.

Grundlage für unsere Kaufentscheidung war der veröffentlichte Bebauungsplan. Flächenangaben zur Straße: Flurstück 646 (1.000 m²) mit der registrierten Planzeichnung 2013 verschnitten.

Heute · Festsetzungen auf 647

Ein keilförmiges Baufenster

Das Baufenster läuft auf 647 spitz aus: an der Straße 13,1 m breit, hinten 9,7 m, zusammen rund 316 m². Zur Grenze von 625 sind 3 m Abstandsfläche einzuhalten. Übrig bleibt ein Streifen von etwa 7 bis 10 m Breite.

13,1 mBreite an der Straße
9,7 mBreite hinten
≈ 231 m²nach 3 m Abstand

Unser Haus mit 138 m² Grundfläche passt so nicht hinein. Ein anders geschnittenes Haus wäre möglich, müsste dann aber schmal und lang direkt neben 625 stehen.

Unsere Planung · beantragt (A2)

Was eingehalten wird und wo wir abweichen

Ein zweigeschossiges Schwedenhaus mit rund 138 m² Grundfläche, Terrasse und Balkon zum Garten nach Südosten. Das Haus steht zwischen den Nachbarhäusern, mit Abstand zu beiden Grenzen. Die Birke und die Baumgruppe an der Straße sollen zu großen Teilen stehen bleiben. Haus, Carport, Zufahrt und Wege sind mit 289 m² angerechnet, rund 14 % des Grundstücks; große Teile sollen begrünt bleiben.

  • eingehaltenGrundfläche Hauptanlagen rund 185 von 196 m²
  • eingehaltenmit Nebenanlagen rund 289 von 295 m²
  • nachgewiesenAbstandsflächen auf eigenem Grund (A3b)
  • eingehaltenzwei Vollgeschosse, Einzelhaus, Satteldach 35°
  • PflichtPflanzstreifen I vollständig anlegen und pflegen
  • zugesagtBirke und Birkenhain erhalten
  • PflichtArtenschutz nach Vorgabe der Naturschutzbehörde
  • beantragtÜberschreitung der Baugrenze
  • beantragtrund 82 m² beanspruchte private Grünfläche (Lageplan A2); Pflanzstreifen I und Fläche II werden nicht überbaut

GRZ-Werte beziehen sich auf den Mischgebietsanteil von 654,96 m².

Ausgleich auf dem eigenen Grundstück

Mehr Grün, als das Haus beansprucht

Haus in Grünfläche
82,42
Ersatzgrün laut Lageplan
88
zusätzlich an der Birke
≈ 31
04080120 m²

Die 88 m² liegen außerhalb der Baugrenzen, aber im Baugebiet: Nach dem Bebauungsplan sind dort bisher grundsätzlich Nebenanlagen möglich, etwa ein Gartenhaus, ein Pool oder Stellplätze, im Rahmen der Grundflächenzahl. Künftig bleibt die Fläche dauerhaft frei von baulichen Anlagen; sie ist bereits im amtlichen Lageplan vorgesehen und mit der Erklärung vom 21.08.2026 schriftlich bekräftigt; die genaue Sicherung klären wir im Verfahren. Zusätzlich bieten wir Grünfläche rund um die Birke an, frei von Bauten außer der Einfriedung. Die Planerin hat dafür rund 31 m² bemessen und eingezeichnet; die Form kann noch enger um die Birke gelegt werden.

Warum im Südosten? Ersatz im freiwerdenden Teil des Baufensters wäre möglich, ergäbe aber nur einen schmalen Streifen zwischen zwei Wohnhäusern und der Straße. Im Südosten schließt das Ersatzgrün an den Grünstreifen an und bildet mit ihm einen zusammenhängenden Grünraum in Richtung der Maßnahmefläche II, die Teil des rund 1,6 ha großen Ersatzlebensraums für Zauneidechsen ist. Die beanspruchte Teilfläche liegt dagegen zur Straße und zum Wohngebiet „Rehagener Bahnhofstraße“ hin, das dichter bebaut werden darf (Grundflächenzahl 0,4, bei uns 0,3). So wächst der unbebaute Abstand zwischen der nutzbaren Grundstücksfläche und der Grenze zu 636, hinter der die Maßnahmefläche II liegt, von rund 19 auf rund 24 m (zeichnerisch gemessen).

Entscheidend sind Lage, Zusammenhang und dauerhafte Pflege, nicht nur die Quadratmeter. Eine fachliche Bewertung der Lagewahl liegt uns nicht vor; Lage und Gestaltung stimmen wir gern mit der unteren Naturschutzbehörde ab. Quellen: Auskunft der unteren Bauaufsichtsbehörde zu Nebenanlagen; Begründung zur 1. Änderung 2018; Begründung B-Plan „Rehagener Bahnhofstraße“ 2019, Nr. 3.1.

Geprüft · gleiches Haus, andere Lage

Was eine andere Hauslage bewirken würde

Auf Anregung der Bauverwaltung haben wir eine Verschiebung näher zum Baufenster geprüft. Unsere ursprüngliche Anordnung mit Ersatz- und Zusatzgrün bleibt die Wunschlösung (Lageplan A2). Die Verschiebungsvariante (Entwurf A7) kommt für uns nur als letzte hilfsweise Lösung in Betracht. Für diesen Fall stellen wir nun rund 36 m² Ersatzgrün ohne zusätzliches Birken-Grün zur Diskussion; die Lage bleibt abzustimmen. Die Wunschlösung verteilt die Abstände zu den beiden seitlichen Nachbarn ausgeglichener: rund 12 m zur Grenze 625 und rund 14 m zur Grenze 691. Bei der Verschiebungsvariante sind es rund 8,5 m bzw. 17 m. Aus unserer Sicht bietet die Wunschlösung damit den besten Ausgleich zwischen Nachbarabständen, Grünflächen und Stellplätzen. Die Abstände sind zeichnerische Näherungen aus den Lageplänen A2 und A7.

Ein vergleichbares Haus im schmalen Baufenster würde nach der räumlichen Formstudie näher an die Grenze 625 rücken und die Abstände zu beiden Seiten ungleicher verteilen. Die 3D-Studie zeigt diesen Zielkonflikt; sie ist kein geprüfter Alternativentwurf. Für diese Variante liegen keine abschließend geprüften Hausabstände vor.

Verbindlich · nach § 246e Abs. 2 i. V. m. § 36a BauGB

Was wir zusagen und worum wir bitten

Ohnehin einzuhalten

  • Grundflächenzahl und Abstandsflächen
  • Pflanzstreifen I anlegen und pflegen
  • Artenschutz nach Vorgabe der Naturschutzbehörde
  • wasserdurchlässige Befestigung, Versickerung

Für die Wunschlösung zusätzlich angeboten

  • 88 m² Ersatzgrünfläche
  • rund 31 m² Grünfläche an der Birke, frei von Bauten
  • Erhalt der Birke und des Birkenhains
  • kleintierdurchlässiger Zaun

Unsere Bitte: Wir bitten um Zustimmung zur Wunschlösung mit Ersatz- und Zusatzgrün. Sie verbindet eine ausgeglichenere Abstandsbilanz mit dem Erhalt des dritten Stellplatzes. Die Verschiebungsvariante kommt für uns nur als letzte hilfsweise Lösung in Betracht: rund 36 m² Ersatzgrün statt 88 m², ohne zusätzliches Grün an der Birke; dies ist eine neue Präzisierung zur Abstimmung. Sollten Bedenken bleiben, möchten wir gemeinsam klären, wo wir gezielt nachbessern können.

Drohnenfotos der Bauherren · 04.02.2025

Das Grundstück heute

Luftaufnahme: Straße Zur Wache, Birke und Nachbarhaus neben der Brachfläche 647
Überblick mit Straße Zur Wache, Birke und Nachbarhaus
Blick von oben über die Brachfläche entlang des Zauns
Die Fläche entlang der Grundstücksgrenze
Niedriger Blick über die Brachfläche zu den Nachbarhäusern
Niedriger Blick über das Grundstück

Winteraufnahmen; sie zeigen Lage und Bewuchs, keine Aussage über Artenvorkommen.

Liegenschaftskataster ALKIS · Planzeichnung 2013 · Luftbild 2025

Besondere Grundstückssituation im Plangebiet

Wir haben alle Grundstücke des Bebauungsplans mit dem amtlichen Liegenschaftskataster abgeglichen. 23 Grundstücke tragen einen Anteil an den privaten Grünflächen. Keines ist so geschnitten wie 647: Nur hier läuft das Baugebiet spitz aus, nur hier ist mehr als die Hälfte des Grundstücks Grünfläche. Und nur 647 wurde erst durch die Straße Zur Wache erschlossen, die nachträglich und abweichend vom Bebauungsplan gebaut wurde (laut Übertragungsvertrag mit einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB); erst seitdem ist das Grundstück über eine ausgebaute Zufahrt erreichbar.

69 %Grünfläche auf 647 · bei allen anderen 23–38 %
9,8–12,7 mBaufensterbreite auf 647 · übrige MI-2-Grundstücke 20–31 m
18 von 22anderen Randgrundstücken sind bebaut
4unbebaute Randgrundstücke, alle rechteckig mit vollem Baufenster
private Grünfläche laut Plan 647 Randgrundstück, bebaut Randgrundstück, unbebaut Gebäude (ALKIS)
FlurstückGrößeAnteil GrünflächeBaufensterbreiteZuschnittStand

Für alle Randgrundstücke gilt derselbe 6 m breite Pflanzstreifen. Wir legen ihn auf 647 auf voller Länge an, rund 520 m² dreireihig mit Sträuchern und Heistern nach Artenliste, und pflegen ihn dauerhaft.

Methode: Planzeichnung 2013 (Maßstab 1:1000) über die Straßenbegrenzungen auf das Kataster gelegt, Abweichung unter 1 m. Grünflächenanteil = Anteil des Flurstücks in der festgesetzten Grünfläche. Baufensterbreite nur für MI 2 aus den Baugrenzen (5 m Vorgarten, 25 m Tiefe) gemessen. Bebauung nach Gebäudenachweis im Kataster, abgeglichen mit dem Luftbild vom 27.04.2025. Flurstück 646 (Straße) ist nicht mitgezählt.

Für die Verwaltung · Prüfweg Schritt für Schritt

Die rechtlichen Voraussetzungen im Einzelnen

Grünfläche ist nicht gleich Pflanzfläche

Für die Bewertung unseres Vorschlags unterscheiden wir: Welche Festsetzung betrifft welche Fläche? Was bleibt erhalten? Welche Auswirkungen sind gegeneinander abzuwägen?

p · GrünflächeAllgemeine Grün- und Gliederungsfunktion. Die beanspruchte Teilfläche liegt außerhalb von I und II; ihre Bebauung bleibt Gegenstand des Antrags.
I · PflanzstreifenDas konkrete dreireihige Pflanzgebot gilt auf dieser abgegrenzten Fläche. Sie bleibt frei und wird nach den Artenlisten bepflanzt.
II · HabitatBesondere Maßnahmenfläche für Zauneidechsen außerhalb von 647. Keine Überbauung; tatsächlicher Artenschutz bleibt zu prüfen.
„Die mit I bezeichnete zeichnerisch festgesetzte Fläche … ist mit Sträuchern der Artenliste B und Heistern der Artenliste C zu bepflanzen.“

B-Plan 2013, Teil II.III Nr. 2.2, Begründung S. 12; wortgleich 1. Änderung 2018, Teil II.I Nr. 1.1, Begründung S. 5.

Was daraus folgt: Das besondere Pflanzgebot ist räumlich an die Fläche I gebunden. Die allgemeine Gliederungsfunktion erkennen wir ausdrücklich an. Die Grünfläche wird dadurch weder beliebig verschiebbar noch automatisch bebaubar.

Warum die heutige Umgebung in die Bewertung gehört: Die Begründung 2013 nennt den Übergang zu nördlichen Brachflächen und südöstlichem Gewerbe (S. 11). An der nördlichen Seite sind inzwischen Straße und Wohnbebauung entstanden. Wir möchten die dort verbleibende Trennfunktion gemeinsam mit der Stärkung des rückwärtigen Grünzusammenhangs durch 88 m² Ersatzgrün bewerten lassen. Die funktionale Bewertung von Lage und Gestaltung ist mit der zuständigen Behörde abzustimmen.

Die zusätzliche Baumregel „je angefangene 350 m²“ gilt laut Teil II.III Nr. 2.1 nur für WA 2–5, nicht für MI 2. Allgemeiner Baumschutz und die übrigen Anforderungen bleiben bestehen.

Originalbeleg 2013: Baumregel und Pflanzfläche I (S. 12)

Belegkopie aus der Planbegründung. Gelbe Hervorhebungen ergänzt; der Originalwortlaut ist unverändert.

Originalbeleg 2013: Baumregel und Pflanzfläche I (S. 12)
Originalbeleg 2018: Pflanzfläche I und Habitat II (S. 5)

Belegkopie aus der Planbegründung. Gelbe Hervorhebungen ergänzt; der Originalwortlaut ist unverändert.

Originalbeleg 2018: Pflanzfläche I und Habitat II (S. 5)

Stand 27.09.2026. Stellungnahme der Bauherren; keine bereits von der Gemeinde übernommene Bewertung. Maßgeblich sind die schriftlichen Antragsunterlagen und die behördliche Entscheidung.

Das Baugesetzbuch bietet drei Wege für eine Abweichung vom Bebauungsplan. Wir haben jede Voraussetzung einzeln betrachtet und mit Belegen hinterlegt. Nach unserer Einschätzung liegen die Tatbestände vor; die Bewertung treffen Gemeinde und Bauaufsicht. Wo das Gesetz Ermessen lässt, zeigen wir, was aus unserer Sicht für das Vorhaben spricht und was wir zusagen.

Unsere Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetzestexte: BauGB, abgerufen am 26.09.2026 (gesetze-im-internet.de).

Die Grundzüge der Planung, Punkt für Punktaus der Begründung 2013 und der 1. Änderung 2018

Die Stellungnahme der Verwaltung vom 07.09.2026 sieht den berührten Grundzug in der Zonierung durch Baugrenzen und der anschließenden privaten Grünfläche, die den Plangebietsrand unbebaut hält und gliedert. Diesen Gedanken nehmen wir ernst. Vor 647 ist dieser Freiraum allerdings schon durch die Straße Zur Wache unterbrochen, und der Rand grenzt heute an Wohnbebauung statt an Brache. Die Gliederung bleibt erkennbar: Vorgarten und Carport zur Straße, Pflanzstreifen I auf voller Länge, rund 14 m unbebaut bis zur Grenze 691. Die übrige Konzeption haben wir aus den Begründungen zusammengestellt und das Vorhaben an jedem Punkt gemessen.

Grundzug laut BegründungVorhaben auf 647Stand
Innenentwicklung: Wiedernutzbarmachung der Konversionsfläche vor allem für Wohnen, kleine Mischgebiete in RandbereichenBegr. 2013, Nr. 1.3 und 1.5.1Einfamilienhaus im Mischgebiet MI 2, die letzte Lücke an der Straße Zur Wache wird geschlossenberücksichtigt
Lückenschluss zu den umgebenden SiedlungsbereichenBegr. 2013, Nr. 1.5.1verbindet die bebauten Grundstücke 625 und 691 an der Einmündung beider Baugebieteberücksichtigt
Offene Siedlungsstruktur: Grundflächenzahl unter den Höchstmaßen, harmonischer ÜbergangBegr. 2013, Nr. 1.5.1Grundfläche rund 185 von 196 m² bzw. rund 289 von 295 m²; zwei Vollgeschosse, Einzelhaus, offene Bauweiseberücksichtigt
Bebauung und Durchgrünung als Ordnungsträger: großzügige überbaubare Flächen, organische Bebauung mit GroßgrünBegr. 2013, Nr. 1.5.1Birke und Baumgruppe bleiben, rund 86 % des Grundstücks ohne Anrechnung auf die Grundfläche. Auf 647 ist das Baufenster gerade nicht großzügig; die Abweichung dient hier dem Konzeptberücksichtigt
Erscheinungsbild: Steildach 10–45°, Sattel- oder WalmdachBegr. 2013: „Grundzüge des … Erscheinungsbildes“Satteldach 35°berücksichtigt
Grünflächen mit Pflanzgebot als Zäsur am Übergang zu Brache und GewerbeBegr. 2013, grünordnerische FestsetzungenPflanzstreifen I auf voller Länge hergestellt; zwischen Haus und Grenze 691 bleiben rund 14 m Abstand, darin der Pflanzstreifen; 88 m² Ersatz schließen an den Grünstreifen anberücksichtigt
Lebensraum der Zauneidechse in der Maßnahmefläche II1. Änderung 2018, Nr. 1.3Fläche II liegt außerhalb von 647 und ist nicht zur Überbauung vorgesehen; Artenschutz nach Vorgabe der Naturschutzbehördeberücksichtigt
Freier Straßenraum: keine Nebenanlagen und Garagen zwischen Baugrenze und StraßeBegr. 2013, Nr. 4Carport im Baufenster, Vorgarten freiberücksichtigt

Zum Vergleich: Bei der 1. Änderung 2018 wurden 5.647 m² der Grünflächen zur Maßnahmefläche II. Die Begründung hält dazu fest, dass „die dem B-Plan … insgesamt zugrundeliegende planerische Konzeption nicht geändert“ wird und die Grundzüge der Planung nicht berührt sind.

Weg 1 · Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGBEinvernehmen der Gemeinde (§ 36), Entscheidung der unteren Bauaufsicht
VoraussetzungNachweisStand
a) Grundzüge der Planung nicht berührtBVerwG: Planungskonzeption bleibt, Randkorrektur, keine Vorbildwirkung Jeder Grundzug laut Begründung ist eingehalten (Tabelle oben). Pflanzstreifen I vollständig, Maßnahmefläche II nicht überbaut, Art und Maß der Nutzung eingehalten. Betroffen sind rund 82 m² private Grünfläche; auf demselben Grundstück stehen 88 m² Ersatz- und rund 31 m² Zusatzgrün gegenüber. Zwischen Haus und Grenze 691 bleiben rund 14 m Abstand, darin der Pflanzstreifen. Besondere Lage: Katastervergleich aller 23 Randgrundstücke, nur 647 ist keilförmig (siehe oben). strittig
Empfehlung Bauausschuss 03.09.2026: berührt
b) Nr. 2 · städtebaulich vertretbarkönnte Ergebnis einer sachgerechten Planänderung sein Eine Planänderung könnte genau diese Anordnung festsetzen: Grundfläche unter dem Zulässigen, Ausgleich auf demselben Grundstück, Haus zwischen den Nachbarhäusern statt grenznah an 625, Erhalt der Birke. aus unserer Sicht erfüllt
b) Nr. 3 · offenbar nicht beabsichtigte Härtenur grundstücksbezogen, atypischer Sonderfall; selten anerkannt Grundstücksbezogen: Das Baufenster ist 9,8 bis 12,7 m breit, nach 3 m Abstandsfläche bleiben 7 bis 10 m. Ein übliches Einfamilienhaus lässt sich darin nicht sinnvoll stellen. Atypisch: einziges solches Grundstück im Plan. Nicht beabsichtigt: Schon der Plan von 2013 gibt dieser Fläche keine Straße. Das heutige Grundstück entstand 2018 durch Teilung beim Voreigentümer, die Straße danach abweichend vom Plan; wir haben es 2024 so erworben. zusätzlich
Nr. 2 genügt allein
c) Mit öffentlichen Belangen vereinbar, unter Würdigung nachbarlicher Interessen Natur: II außerhalb von 647, nicht überbaut, Pflanzstreifen I hergestellt, Artenschutz nach Vorgabe der Naturschutzbehörde. Boden: Grundfläche rund 185 von 196 m² bzw. rund 289 von 295 m². Ortsbild: zwei Geschosse, Satteldach wie festgesetzt. Nachbarn: Abstandsflächen auf eigenem Grund, rund 14 m bis zur Grenze 691, rund 12 m bis zur Grenze 625. aus unserer Sicht erfüllt
Artenschutz: Behörde
Rechtsfolge„kann befreit werden“ Ermessen der Bauaufsicht; die Gemeinde wirkt über ihr Einvernehmen mit (§ 36 BauGB). Ermessen
Weg 2 · Bau-Turbo nach § 246e BauGBZustimmung der Gemeinde nach § 36a, derzeit im Verfahren
VoraussetzungNachweisStand
Vorhaben dient Wohnzwecken (Abs. 1 Nr. 1)Einfamilienwohnhausgegeben
Mit öffentlichen Belangen vereinbar, unter Würdigung nachbarlicher Interessenwie Weg 1 c)aus unserer Sicht erfüllt
Überschlägige Umweltprüfung; gegebenenfalls Strategische Umweltprüfung (§ 246e Abs. 1 Satz 2)rund 82 m² private Grünfläche außerhalb von Pflanzstreifen I und Maßnahmefläche II, Ersatz- und Zusatzgrün auf demselben Grundstück; II und I nicht überbaut; Artenschutz nach Vorgabe der Naturschutzbehördefachlich zu prüfen
Bei voraussichtlich zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen ist eine Strategische Umweltprüfung erforderlich.
Grundzüge der Planungkeine Voraussetzung dieses Wegesentfällt
Zustimmung der Gemeinde (§ 36a)Die Gemeinde stimmt zu, wenn das Vorhaben mit ihren Vorstellungen von der städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist; sie kann Bedingungen stellen. Die Entscheidung erfolgt im behördlichen Verfahren. Maßgeblich sind die städtebaulichen Vorstellungen der Gemeinde und die gesetzlich vorgesehenen Prüfungen (§ 36a).Entscheidung der Gremien
Weg 3 · Befreiung zugunsten des Wohnungsbaus nach § 31 Abs. 3 BauGBeigenständiger Prüfweg mit Zustimmung der Gemeinde

Mit Zustimmung der Gemeinde kann im Einzelfall zugunsten des Wohnungsbaus befreit werden, wenn die Befreiung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist und nach überschlägiger Prüfung keine zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen hat. Auch hier sind die Grundzüge der Planung keine Voraussetzung; die Zustimmung richtet sich ebenfalls nach § 36a.

Für die Beratung in den Gremien: das Wichtigste in Kürze

Alle Kennzahlen im Überblick

Antrag · Lageplan A2WunschlösungHilfsweise angeboten · Entwurf 24.09.Verschiebungsvariante
Beanspruchte private Grünfläche (Lageplan)rund 82 m²rund 36 m²
Ersatz- und Zusatzgrün88 m² Ersatzgrün + optional rund 31 m² an der Birkerund 36 m² Ersatzgrün; kein Zusatzgrün an der Birke
Haus bis Grenze 62511,9 m8,5 m
Haus bis Wohnhaus 62521,5 m18,1 m
Terrasse/Balkon bis Grenze 62511,7 m8,3 m
Haus bis Grenze 691rund 14 m17,3 m
Haus bis Wohnhaus 69118,9 m22,4 m
Carportim Baufensterim Baufenster, an der Grenze 625
Dritter Stellplatz (Wohnmobil)auf dem Grundstückentfällt
Hausformwie beantragt, rund 138 m² Grundfläche

Grünflächenwerte aus den Plänen. Abstände aus den Vektorplänen gemessen und über die Grundstücksecken aufeinander abgeglichen (Abweichung unter 0,1 m). Gebäude der Nachbarn nach Lageplan, Vermessung Februar 2025.

Zeitleiste

24.05.2012
Luftbild: Kasernengelände mit Gebäuden, auch auf 647; keine Straße
21.05.2013
Begründung B-Plan „An der Reheide“: Konversionsfläche, Grünflächen als Zäsur zu Brache und Gewerbe
24.03.2016
Bebauungsplan rechtskräftig
Sommer 2016
451 Zauneidechsen in rund 1,6 ha Ersatzhabitat umgesiedelt, Baulast 20 Jahre
28.03.2016
Luftbild: alte Gebäude stehen noch, keine Straße
10.03.2018
1. Änderung: Pflanzstreifen I und Maßnahmefläche II
28.05.2018
Kataster: Die Grundstücke am Grünstreifen werden aus größeren Flurstücken gebildet, darunter 647
19.04.2019
Luftbild: Fläche geräumt, erstes Haus auf 625 im Bau, keine Zufahrt zu 647
07.10.2019
B-Plan „Rehagener Bahnhofstraße“: Wohngebiet im Norden
22.10.2024
Straße Zur Wache (Flurstück 646) an die Gemeinde übertragen
02.12.2024
Vor dem Kauf: Bauamt stellt auf eine grobe Voranfrage hin Zustimmung zu einer abweichenden Flächeneinteilung in Aussicht und empfiehlt Ersatzgrün
27.04.2025
Luftbild: Straße Zur Wache, Häuser auf 625, 691 und 692
04.06.2026
Bauantrag
21.08.2026
Verpflichtungserklärung: im Lageplan vorgesehene Ersatzgrünfläche schriftlich bekräftigt
03.09.2026
Bauausschuss: negative Stellungnahme (Grundzüge der Planung)
07.09.2026
Stellungnahme der Verwaltung nach § 31 BauGB (öffentlich im Ratsinformationssystem)
22.09.2026
Beschlussvorlage BSV-63/2026 zur erneuten Befassung nach § 246e BauGB (Hauptausschuss beschließt am 15.10.)
24.09.2026
Planer prüft auf Anregung der Bauverwaltung eine Verschiebung um 3,4 m (Entwurf A7)
27.09.2026
Aktualisierte Gesamtbegründung: Wunschlösung (A2) mit Zusatzgrün, Verschiebungsvariante (A7) hilfsweise
30.09. · 08.10. · 15.10.
Ortsbeirat · Bauausschuss · Hauptausschuss

Belege

Archiv 28.09.2026 · 3D-Ansicht

Die 3D-Ansicht wird vorbereitet.